Praxis für Logopädie Sonja Ragg   ·    Hauptstraße 30   ·   72511 Bingen   ·   07571-724335

Wie muss ich vorgehen, wenn mir logopädische Therapie verordnet oder empfohlen wurde?

Zunächst vereinbaren Sie einen Termin mit uns oder lassen sich auf unsere Warteliste setzen. Erst wenn Sie einen Behandlungstermin haben, besorgen Sie sich eine Verordnung.

Benötige ich zwingend eine Verordnung und von wem bekomme ich diese?

Als Logopäden dürfen wir ausschließlich auf ärztliche Verordnung hin therapieren. Bringen Sie die Verordnung unbedingt zum ersten Termin mit.

Eine Verordnung erhalten Sie von Ihrem Haus- bzw. Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen oder Zahnarzt/ Kieferorthopäden.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit und darf ich als Begleitperson dabei sein?

Eine Behandlung dauert 30, 45 oder 60 Minuten. Das hängt zum einen davon ab, welche Therapiedauer Ihr Arzt verordnet hat und zum anderen von der Art der Therapie.

Beim Erstgespräch/Anamnese ist es wünschenswert, wenn Sie als Eltern oder Begleitperson dabei sind. Im weiteren Therapieverlauf kommen die Kinder dann alleine in den Therapieraum, während Sie in unserem Wartezimmer gemütlich Platz nehmen können. Am Ende jeder Stunde(5-10 Minuten) bekommen Sie berichtet, was gemacht wurde und was Sie daheim fortführen sollten.

Müssen wir zu Hause üben?

Ja! Wenn wir Ihnen Hausaufgaben mitgeben, dann sollten diese auch erledigt werden, um die Therapie bestmöglich zu unterstützen beziehungsweise um den Behandlungsverlauf zu beschleunigen.

Wie oft finden die Behandlungen statt und wie lange dauert es bis ich fertig bin?

Sie kommen in der Regel 1-2x pro Woche zu uns.
Die Gesamtdauer der Behandlung ist abhängig vom Grund der Therapie und auch davon, wie intensiv Sie zu Hause üben.

Wieviel kostet die Therapie?

Für Kinder unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung komplett.

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, müssen eine Zuzahlung leisten. Für jede Verordnung müssen 10 € Verordnungsgebühr plus 10% vom Wert der Verordnung zugezahlt werden. Sie bezahlen im Anschluss an das erfüllte Rezept eine Rechnung über den zu zahlenden Betrag. Dieser wird uns von der jeweiligen Krankenkasse bei der Abrechnung wieder abgezogen.

Als Privatpatient schließen Sie zunächst mit uns einen Vertrag ab, bekommen von uns eine Rechnung und können diese dann bei Ihrer Kasse einreichen. Ob und welche Kosten Sie erstattet bekommen, ist abhängig von Ihrem Versicherungsumfang

Machen Sie Hausbesuche?

Gerne kommen wir zu Ihnen nach Hause oder ins Pflegeheim, wenn Ihr Arzt Ihnen logopädische Therapie verordnet, sie aber aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können.
Wichtig ist nur, dass dies auf Ihrer Verordnung gekennzeichnet ist.

Warum soll ich kurzfristig ausgefallene Termine selber zahlen?

Alle Termine, die nicht bis 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden (egal, ob wegen Krankheit, kurzfristig eingeschobener Termine, kaputtem Auto, etc…) werden Ihnen privat mit 35 Euro in Rechnung gestellt, da die Krankenkasse nur Termine bezahlt, die tatsächlich stattgefunden haben. Für einen funktionierenden Praxisablauf und die Ermöglichung des Therapieangebotes sind wir davon abhängig, dass Sie Ihre Termine einhalten bzw. rechtzeitig absagen. Nur das gibt uns die Chance, effektiv zu planen und den Praxisbetrieb aufrecht zu erhalten.

Behandeln Sie auch Lese-Rechtschreibschwäche und wer übernimmt die Kosten für eine Legasthenie-Therapie?

Sind die Ursachen für eine Legasthenie, im Bereich der Sprachstörungen angesiedelt, sind Sie bei uns richtig.
Die Kosten für eine Legasthenie-Therapie im engeren Sinne werden nicht von den Krankenkassen übernommen, da sie kein Bestandteil der Heilmittelrichtlinien ist. Oft ist es aber so, dass Kinder, bei denen eine LRS diagnostiziert wurde, Schwierigkeiten haben, Laute zu unterscheiden, Wörter richtig zu hören und auszusprechen, unerkannte Wortfindungsstörungen oder sonstige Störungen im Spracherwerb aufzeigen. Die Behandlung dieser Auffälligkeiten wiederum ist fester Bestandteil im Heilmittelkatalog der Logopäden und wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen übernommen.